von Julia Grammel
 
Die Nahversorger haben die Vorgaben der Gewerbeaufsicht umsetzen müssen. Ein gewisser Abstand zwischen den Kund*innen und die 10qm Regel bestimmen seit letzter Woche das Miteinander in den Supermärkten und Discountern.
 
Aus der Ladenfläche errechnet sich die Anzahl der Käufer*innen, die sich im Ladenlokal maximal aufhalten dürfen. 10qm pro Kundin oder Kunde und ein Abstandsradius von ca. 1,5m bis 2m sind einzuhalten. Um die Vorgaben einhalten zu können, ist die Anzahl der Einkaufswagen genau auf die Ladenfläche abgestimmt. Wer zurzeit einen Lebensmittelversorger aufsucht, ist verpflichtet einen Einkaufswagen zu nehmen. Bei Einigen stößt die Pflicht auf Unmut, weil sie mit Keimen und Viren belastete Einkaufswagen in die Hand nehmen müssen. Desinfektionsmittel oder Handschuhe werden nicht zur Verfügung gestellt, meistens jedenfalls nicht.
 
Beobachtet man den Trubel in den Geschäften, werden oft weder die 10qm noch die Abstandsregel eingehalten. Die Grundfläche des Ladenlokals dient als Grundlage. Die Grundfläche wird aber durch Regale und Sondertische verkleinert. Je mehr davon, desto kleiner die eigentliche Fläche, die den Kundinnen und Kunden zur Verfügung steht. Einige Geschäfte achten auch nicht darauf, ob der Wagen von einer oder mehreren Personen zum Einkaufen genutzt wird. Ebenso ist ein Abstand von mindestens 1, 5m bis 2m nicht immer gegeben. Gerade im Kassen- und Frischebereich tummeln sich Käufer*inne dicht gedrängt. Die vom Gewerbeamt geforderten Auflagen sind willkürlich festgelegt und gehen an den tatsächlichen Gegebenheiten im Ladenlokal vorbei. Man gewinnt den Eindruck, der Infektionsschutz ist zweitrangig. 
 
Einkaufen birgt ein echtes und sehr hohes Infektionsrisiko. Gerade ältere Menschen übersehen die Gefahr und versorgen sich größtenteils weiter selbst. Sinnvoll wäre es, den Kund*innen mehr Fläche im Ladengeschäft einzuräumen und die Zahl der Käufer*innen zahlenmäßig festzuhalten, mit der Möglichkeit ohne verpflichtenden Einkaufswagen. Auch das Personal braucht einen besseren Schutz vor den Einkaufshorden. Sie sind es, die den „Laden am Laufen halten“ und ein hohes Infektionsrisiko in Kauf nehmen müssen. Die Gewerbeaufsicht muss hier nachbessern und einen höheren Wert auf Infektionsschutz legen.
 
Fitnessstudios sind bis auf Weiteres geschlossen, um die Nutzer*innen vor einer Infektion zu schützen. Mit einem Einkauf gehe ich sicherlich ein höheres Ansteckungsrisiko ein als mit einem Besuch in einem Fitnessstudio. Eine große Fitnesskette durfte in Schweden wieder öffnen. Das Argument: In der jetzigen Situation ist Sport wichtig.
Bleiben Sie und Ihre Lieben gesund.

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